Sicherungsbeschlag für Abreißseil

Sicherungs-Beschlag zum Nachrüsten an Anhängerkupplungen.
(Anhängerkupplungen die gem. ECE 55 R geprüft und genehmigt sind verfügen über eine derartige Sicherungsöse.)
Einfache Klemmontage zum Nachrüsten, Stahl, verzinkt.


HINWEIS:
Regelung in Deutschland:
Für Anhänger der „mittleren Gewichtsklasse“ mit einem zulässigen Gesamtgewicht
(zGG) von über 750 kg bis zu 3.500 kg und Wohnwagen werden in der Regel sog
Auflaufbremsen verwendet: Wenn das Zugfahrzeug im Fahrbetrieb gebremst wird,
läuft der Anhänger auf das Zugfahrzeug auf und diese Kraft wird über mechanische
Hebel auf die Bremsen des Anhängers übertragen. Für den Fall, dass sich ein Anhänger
vom Zugfahrzeug löst, soll ein Sicherungsseil aus Draht die Bremse auslösen
und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen.
Ein solches Sicherungsseil ist bei mit Auflaufbremse gesicherten Anhängern Pflicht.
Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein muss, ist aber nicht gesetzlich geregelt.
Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat,
ist diese zu beachten.
Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“: Das Abreißseil
darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden. Sofern
technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung
an der Kupplung vorzunehmen. Auch Abschleppösen bieten gute Befestigungsmöglichkeiten.
Der Karabinerhaken des Abreißseiles soll in diesem Fall in die
vormontierte Öse an der Karosserie eingehakt werden und so den Anhänger sichern.

Regelung in den Niederlanden:
Die gesetzlichen Regelungen in den Niederlanden sehen sowohl für gebremste als
auch ungebremste Anhänger spezielle Sicherungseinrichtungen vor.
Danach brauchen Anhänger bis 1.500 kg zGG eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder
genauer „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbstständig
macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Bei Anhängern ohne eigene
Bremse kommt hier eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht.
Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.
Für größere Anhänger wie etwa Wohnwagen und andere Anhänger mit eigener
Bremse bzw. einem zGG von mehr als 1.500 kg ist grundsätzlich eine sogenannte
„Reißbremsvorkehrung“ (auch als „Handreißbremskabel“ bezeichnet) vorgeschrieben.
Dies ist ein Stahlverbindungskabel zwischen Zugfahrzeug und Bremseinrichtung
des Anhängers. Wenn sich der Wohnwagen vom Auto löst, zieht dieses Kabel
am Anhänger die (Hand-)Bremse an. Diese Reißbremsvorkehrung gibt es nur für
Fahrzeuge (Anhänger) mit Bremse.
Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhänger
vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer
speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befestigt
sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über die
Anhängerkupplung gelegt wird.
Informationen zur korrekten Anbringung finden sich auf den Internetseite des niederländischen
Partnerclubs ANWB unter
http://www.anwb.nl/kamperen/caravan/rijden-met-decaravan/
koppeling/losbreekkabel
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 230 Euro geahndet werden.
Regelung in der Schweiz:
In der Schweiz sind die entsprechenden Regelungen in der „Verordnung über die
technischen Anforderungen an Straßenfahrzeuge“ (VTS) enthalten. Danach ist bei
Anhängern ohne Betriebsbremsanlagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von
1.500 kg eine zusätzliche Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug
erforderlich.
Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung
zu befestigen ist. Das Bundesamt für Straßen weist jedoch darauf hin, dass sich zusätzlich
angebrachte Ösen oder aber spezielle Befestigungsöffnungen an der Anhängerkupplung
für die Verbindung bewährt haben. Nicht ausreichend ist das einfache
Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals.

(Quellennachweis: ADAC Reginalclub PDF Veröffentlichung 35/2015 26.8.2015 MH/Th)

Produkt-ID: 42761

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