JA, denn die Daten im Fahrzeugschein bezeihen sich auf das TATSÄCHLICHE GEWICHT was an Ihrer Kupplung hängt ! Also Anhängerleergewicht + Ladung darf nicht mehr WIEGEN wie die Daten im Fahrzeugschein ausweisen. Dies gilt für die Angaben gebremste und ungebremste Anhänger
Die ist bei den aktuellen Fahrzeugpapieren normal. Auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sehen Sie auch entsprechenden Hinweis. Alle möglichen Reifengrößen stehen nur noch in der Betriebserlaubniss welche mit allen Daten bei KBA liegt, und nicht mehr im KFZ-Schein.
Gerade in den Monaten September bis April sollten Sie darauf achten, daß sie beim längeren Abstellen des Anhängers die Handbremse gelöst ist. Dies verhindert das "anrosten" der Bremsbeläge an den Bremstrommeln. Dies geschieht durch die Luftfeuchtigkeit und den Eisenteilen in den Bremsbelägen.
Dies kann mehrere Ursachen haben, meist liegt es an falsch eingestellter Bremsanlage, oder einem defekten Auflaufdämpfer. Bitte unbedingt bei uns (oder anderer Fachwerkstatt) nachsehen lassen !
ACHTUNG: Sie dürfen gar nicht´s überladen ! Es gibt noch eine geläufige Ansicht, daß etwa 5-10% überladen können. Dies ist falsch und gefährlich. Durch Überladung gefährden Sie nicht nur sich und Ihren Führerschein, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer ! Auch der Gesetztgeber hat heute schon empfindliche Strafen auch für geringe Überladungen vorgesehen.
Für standard Planenaufbauten (auch Selbstbauten) sind schon verschiedene Gesamthöhen und Gewichte des Anhängers eingetragen. Daher benötigen Sie hier keine extra Tüv-Abnahme. Im Zweifel können Sie uns oder Ihre TÜV-Stelle dazu befragen.