Anhängerführerschein / Voraussetzungen
Für Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGG) benötigt man grundsätzlich einen Anhängerführerschein. Für die alten Führerscheine besteht grundsätzlich Besitzstandsschutz. Es werden beim freiwilligen Umtausch auch die Klassen BE und C1E eingetragen. Wer künftig auch Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit dem Pkw-Führerschein fahren möchte, muss einen Antrag auf Erteilung der Klassse CE 79 stellen.
Ausnahmsweise genügt für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg hinter einem PKW die Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zGG des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Andernfalls benötigt der Fahrer die Klasse BE.
Beim Gespann fahren ist zudem die konkrete Anhängelast zu berücksichtigen.
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